Schwingen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 7. Mai 2014, 20:04 Uhr
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Schwingen allgemein
Schwingen ist eine der fairsten Kampfsportarten die es gibt. Schwingen stammt aus dem 13. Jahrhundert und wird auch “Hoselupf“ genannt. Schwingen stammt aus der Schweiz. Man schwingt auf einem Ring mit 7 bis 13 Meter Durchmesser der aus 23 Kubikmetern Sägemehl besteht. Es sind Sennen und Turnerschwinger im Einsatz. Turnerschwinger tragen ein weisses Leibchen, Sennenschwinger tragen ein Hemd, wie ein Edelweisshemd und schwarze Hosen. Es gibt etwa 300 Varianten von Schwüngen den Gegner auf den Rücken zu legen. Hundert davon sind Grundschwünge, aber bei manchen Grundschwüngen gibt es mehrere Unterarten. Beim “Päckli“ oder beim “Grittelen“ gibt es Unterarten. Die bekanntesten Schwünge sind der “Kurz“, der “Brienzer“ und der “Wyberhaken“. Beim Schwingen muss man eine Schwinghose aus Zwilch (besteht aus Baumwolle, Leinen, Halbleinen oder Chemiefaser) tragen, damit der Gegner besser Griff fassen kann. (Entnommen von Wattawis.ch)
Schwingfeste
Schwingfeste werden jeweils im Sommer durchgeführt. Bei Schwingfesten gibt es sechs Gänge, das heisst ein Kampf pro Gang. Der letzte und entscheidende Gang ist der Schlussgang (Finale). Das bekannteste Schwingfest ist das ESAF (Eidgenössisches Schwing und Älpler Fest). Das erste ESAF war 1895, Alfred Niklaus gewann. Es findet alle drei Jahre statt und es sind 270 Teilnehmer zugelassen, darum dauert es zwei Tage. Alle sechs Jahre findet die Kilchberg schwinget statt. Es wird als Schwingfest mit Eidgenössischem Charakter bezeichnet. Es sind aber nur 60 Teilnehmer zugelassen. Wer gegeneinander antritt entscheidet das Einteilungsgericht, das besteht aus Mitgliedern von Schwingverbänden (Entnommen von motoclub-thunersee.ch)
Schwingverbände
Der Frauenschwingverband wurde 1992 gegründet. Der einzige Kanton der einen eigenen Schwinger Verband hat ist Bern, nämlich den BKSV. Die Berner haben auch die besten Schwinger. Es gibt auch noch den ISV (Innerschweiz), NOSV (Nordostschweiz), NWSV (Nordwestschweiz) und den SWSV (Südwestschweiz). Der Obmann (Präsident) des Schwingens ist Mario John. (Entnommen von Wikipedia)
Berühmte Schwinger
Berühmt sind vor allem die Schwinger die das ESAF drei-mal gewannen, das sind Hans Stucki 1900, 1902, 1905, Rudolf Hungsprunger 1966, 1969, 1974 und Jörg Abderhalden 1998, 2004, 2007. Der jüngste Schwinger der das ESAF gewann war Adrian Käser mit 18 Jahren, im Jahre 1998. Der Schwinger mit den Meisten Eidgenössischen Siegen ist Karl Meili, er gewann das ESAF zweimal und die Kilchbergschwinget zweimal im Jahre 1967 und 1973. Er war übrigens auch der einzige Schwinger, der die Kilchbergschwinget zweimal gewann. 1966 verlor er aber den Schlussgang des ESAF gegen Rudolf Hungsprunger. An der Brünig schwinget hatte er den Schlussgang gegen Beat Thöni gewonnen, der blieb dann leider mit einer Querschnittlähmung liegen. Die beiden waren danach gute Kollegen, und Meili nahm nie mehr an der Brünig schwinget teil. Ebenfalls an der Brünig schwinget gewann Rudolf Hungsprunger als einziger Schwinger ein Schwingfest mit der maximalen Punktzahl, nämlich mit 60 Punkten. Rudolf Hungsprunger nahm am ESAF 1972 in La Chaux-de-Fonds wegen eines Todesfalls in seiner Familie nicht teil. Meili gewann als einziger Schwinger ganze 124 Kränze in 125 Schwingfesten. Als 18-jähriger bekam er Abzüge, weil er einem aus der Jury aufs Notenblatt geschaut hat und gewann darum keinen Kranz.
Karl Meili in Aarau (Entnommen von www.nzz.ch )
Notengebung
- 10.00 Sieg und Plattwurf (das ist wenn beide Schulterblätter gleichzeitig auf dem Boden landen).
- 9.75 Sieg mit Überdrücken (Sieg im Bodenkampf).
- 9.00 Gestellt (Unentschieden) bei attraktivem Kampf.
- 8.75 Gestellt (Unentschieden) bei unattraktivem Kampf.
- 8.75 Verloren aber stark gekämpft und viel riskiert.
- 8.50 Verloren ohne guten Angriff oder Chance.
Der Kampfrichter kann eine Viertelnote abziehen bei:
Zeit verzögern beim Grifffassen, Einschaltungen von Kunstpausen, dauernd Kopfeinstellen, Anwendung roher und gefährlicher Griffe, offensichtlicher Passivität oder Verharren über längere Zeit in einer aussichtslosen Position, wiederholtes nicht fest anziehen der Schwinghose (seit 2013; zuerst wird eine Ermahnung gesprochen). Bleibt die erste Ermahnung ohne Wirkung, werden eine Verwarnung und ein Notenabzug angedroht, bleibt auch diese Verwarnung wirkungslos, so muss der Notenabzug vorgenommen werden.
Kampfrichter-Team (Entnommen von www.jungfrauzeitung.ch)